18.07.20

Wichtigen NGOs wird Wahlbeobachtung untersagt


Die tansanische Regierung hat drei wichtigen nationalen Menschenrechtsorganisationen die Zulassung als Wahlbeobachter bei den im Oktober stattfindenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen verweigert. Betroffen sind das Tanzania Legal and Human Rights Constitution Forum (TCF), die Tanzania Human Rights Defenders Coalition (THRDC) und das Tanzania Constitution Forum (TCF), die sich außerdem auch nicht an den Schulungen von Wählern beteiligen dürfen. Gründe wurden nicht benannt.

Unter den zugelassenen NGOs sind neben Instituten der Universität Daressalam auch die Tanganyika Law Society (TLS) und zahlreiche kleinere Organisationen. 

Zwei betroffene Organisationen haben inzwischen eine Begründung für ihren Ausschluss gefordert.